Es gibt keine falschen Fragen.
Aber wir haben meist die richtigen Antworten.

Wann darf jemand den Begriff „Zusatzbezeichnung Kinderorthopädie“ also, Kinderorthopädin/-orthopäde“ führen?
Seit 2005 haben fast alle Landesärztekammern Deutschlands den Schwerpunkt Kinderorthopädie eingeführt, den Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie erlangen können. In der achtzehnmonatigen Weiterbildung in einer befugten Abteilung müssen geforderte Ausbildungsinhalte erfüllt und entsprechende kinderorthopädische Eingriffe durchgeführt worden sein. Nach erfolgreicher mündliche Prüfung wird die Zusatzbezeichnung Kinderorthopädie verliehen.
Wann muß ich mit meinem Kind zur „Kinderorthopädin/-orthopäden“?
Für die Eltern ist es oft schwierig einzuschätzen, wann es einer Abklärung durch den Spezialisten bedarf … und in vielen Fällen ist das sicher erst mal nicht nötig. Falls Sie als Eltern Zweifel haben, ob Sie eine/n Kinderorthopädin/-orthopäden aufsuchen sollen, können Sie gerne primär Ihre/n Kinderärztin/-arzt um Rat fragen. Fallen Ihrer/Ihrem Kinderärztin/-arzt aber selbst Veränderungen, z.B. im Rahmen einer U-Untersuchung auf, die das Skelettsystem oder den Bewegungsapparat betreffen, dann sollten Sie sich an eine/n Kinderorthopädin/-orthopäden wenden.
Klagt ein Kind über Schmerzen oder fallen z.B. Schwellungen von Gelenken auf, sollte immer eine Abklärung erfolgen.
Kinder mit angeborenen Deformitäten oder Systemerkrankungen, die auch orthopädische Symptome aufweisen, sollten von Anfang an eine/n Kinderorthopädin/-orthopäden angebunden werden, da in der Regel die Behandlung langfristig erfolgt, oft die gesamte Wachstumsphase oder sogar das komplette Leben hindurch.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Bei vielen kinderorthopädischen Krankheitsbildern ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kinderphysiotherapeuten, Kinderorthopädietechnikern, aber auch spezialisierten Kinderärzten (z.B. Neuropädiater) oder Integrationszentren (z.B. sozialpädiatrische Zentren) erforderlich. Die/der Kinderorthopädin/-orthopäde kennt die notwendigen Kontaktstellen und kann den betroffenen Patientinnen, Patienten oder Eltern helfen, das richtige Netzwerk zu finden.
Muss man nicht Angst haben, dass zu schnell operiert wird?
70 % aller Vorstellungen bei der/dem Kinderorthopädin/-orthopäden bedürfen lediglich einer Beratung. In vielen Fällen können die Eltern beruhigt werden über die Harmlosigkeit des Befundes und mögliche Sorgen entkräftet werden. In etwa 20 % ist eine konservative Behandlung notwendig, etwa mit Einlagen, Physiotherapie oder z.B. einer Korsettbehandlung. Nur in etwa 10 % ist eine chirurgisch-operative Therapie vonnöten.