Eine Vereinigung ist immer nur so gut wie ihre Mitglieder.
Können wir Sie für uns gewinnen?

Mitglieder der Vereinigung können werden:
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand innerhalb von 3 Monaten nach schriftlicher Antragstellung. Der Antrag kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
- Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin nachweisen können. Ordentliche Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht.
- Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die mit ihrer Arbeit oder durch Zuwendungen den Vereinszweck unterstützen wollen. Fördernde Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht, werden aber beratend gehört.
- Ehrenmitglieder können natürliche Personen durch Vorstandsbeschluss werden. Sofern Ehrenmitglieder bis zu ihrer Ernennung ordentliche Mitglieder waren, behalten diese auch das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder, die bis zu ihrer Ernennung nicht ordentliche Mitglieder waren, haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag sowie das Datenschutzformular aus und senden diese ausschließlich per E-Mail (PDF) an die Geschäftsstelle:
Geschäftsstelle der Vereinigung für Kinderorthopädie und -unfallchirurgie e.V.
Straße des 17. Juni 106 – 108 (Eingang Bachstraße)
10623 Berlin
Telefon: 030 – 340 60 36 50
Telefax: 030 – 340 60 36 51
info@kinderorthopaedie.org
Mitgliedsbeitrag: 40 € pro Jahr
Bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10 € an.
Für Ihre Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren bitten wir um Zusendung des ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandats (im Aufnahmeantrag enthalten).